Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene
Stationäre Wohngruppe LUMA
Stationäre Wohngruppe LUMA
Unsere Wohngruppe bietet sechs unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren eine stationäre Betreuung gemäß § 34 SGB VIII. Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr und kann nach dem 18. Geburtstag im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII fortgeführt werden. Ziel unserer Arbeit ist es, die Jugendlichen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben in Deutschland zu begleiten. Dabei stehen die Förderung der Verselbstständigung, die gesellschaftliche Integration und die Entwicklung individueller Perspektiven im Mittelpunkt.
Unsere Inhalte
- Alltagsbegleitung und Verselbstständigung – Aufbau einer Alltagsstruktur, Unterstützung im Haushalt, bei Terminen und Behördenkontakten sowie Vorbereitung auf das eigenständige Wohnen
- Schulische und berufliche Perspektiven – Unterstützung bei Schulabschluss, Ausbildung und beruflicher Orientierung
- Finanzielle Selbstständigkeit – Unterstützung im verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Mitteln
- Sozialpädagogische Diagnostik mittels SOKO-Bogen zur individuellen Bedarfsermittlung und Hilfeplanung
- Netzwerkarbeit und Vermittlung – Anbindung an Ärzt*innen, Schulen, Ausbildungs- und Beratungsstellen sowie weitere unterstützende Angebote
- Unterstützung bei weiterführendem Hilfebedarf – Anregung und Vermittlung zu geeigneten Beratungs- und Therapieangeboten
- Begleitung beim Übergang in eigenen Wohnraum zur Förderung der Selbstständigkeit und Vermeidung von Wohnungslosigkeit
- Unterstützung im Umgang mit unterschiedlichen kulturellen und gesellschaftlichen Normen sowie bei der Orientierung im Spannungsfeld von Rechten und Pflichten
Besonderheiten
- Ausgeprägter Schwerpunkt auf Migration und Integration unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter
- Arbeit nach dem Empowermentprinzip – Förderung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und individuellen Ressourcen
- Individuelle Begleitung durch Bezugsbetreuung und Bezugsbetreuertage
- Einzelgespräche und WG-Runden, bei Bedarf unter Einbeziehung von Dolmetscher*innen
- Enge Kooperation mit migrations- und suchtspezifischen Netzwerkpartnern, u. a. Drogenberatung Dresden, Bildungsberatung Dresden, Ausländerbehörde, BAMF und Ausländerrat Dresden
- Unterstützung bei der Vermittlung von Patenschaften in Zusammenarbeit mit dem Ausländerrat Dresden
- Nachhilfe und Lernunterstützung durch Ehrenamtliche und Betreuer*innen
- Gemeinschaftliche Angebote wie regelmäßige Wochenendaktivitäten und eine Ferienfahrt in den Sommerferien
- Suchtspezifische Unterstützung bei Bedarf, einschließlich Alkomat- und Urinkontrollen sowie weiterer suchtbezogener Maßnahmen im Rahmen der Hilfeplanung
Ablauf der Hilfe
Die Hilfe orientiert sich an den individuellen Bedarfen und den gemeinsam im Hilfeplan vereinbarten Zielen. Sie gliedert sich grundsätzlich in drei Phasen:
1. Ankunftsphase
Ankommen in der Wohngruppe, Kennenlernen des Umfelds und Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei Behördengängen, der Anmeldung und Beantragung notwendiger Leistungen sowie die Anbindung an Ärzt*innen, Schulen und Beratungsstellen.
2. Entwicklungsphase
Gemeinsam werden die im Hilfeplan festgelegten Ziele bearbeitet und die Jugendlichen zunehmend in ihrer Selbstständigkeit gefördert. Die Begleitung umfasst unter anderem den Alltag, Behördengänge, Arzttermine, schulische Anforderungen und die berufliche Orientierung. Die individuelle Entwicklung wird dabei regelmäßig mithilfe der SOKO-Bögen reflektiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration und der Entwicklung einer eigenen Perspektive in Deutschland.
3. Stabilisierungsphase
Im Mittelpunkt steht die Vorbereitung auf ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Gemeinsam werden der Übergang in eigenen Wohnraum, der Auszug und die hierfür notwendigen Schritte vorbereitet und umgesetzt.
Die Hilfe ist grundsätzlich nicht zeitlich festgelegt. Viele Jugendliche bleiben bis zur Volljährigkeit in der Wohngruppe. Unter den Voraussetzungen des § 41 SGB VIII kann die Unterstützung auch über den 18. Geburtstag hinaus fortgeführt werden. Eine Beendigung kann auch früher erfolgen, wenn die Hilfe aufgrund fehlender Mitwirkung, wiederholter Verstöße gegen die WG- oder Hausregeln oder aufgrund von Gewalt nicht weitergeführt werden kann.
Der Weg zu uns
- Die Aufnahme erfolgt über eine offizielle Fallanfrage des zuständigen Jugendamtes.
- Passt die Anfrage zu unserem Angebot, laden wir den Jugendlichen gemeinsam mit Jugendamt und Vormundschaft zu einem Kennenlerngespräch ein.
- Nach dem Gespräch entscheiden alle Beteiligten gemeinsam über die Aufnahme.
Bei einer positiven Entscheidung wird die Hilfe eingesteuert und im ersten Hilfeplan werden die individuellen Ziele festgelegt.
Voraussetzungen für eine Aufnahme
- Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren, alle Nationalitäten sind willkommen
- Gruppenfähigkeit, Mitwirkungs- und Veränderungsbereitschaft
- Clean-Status bei Aufnahme
- Erfolgreiches Bewerbungsverfahren und gültige Kostenzusage
- Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist eine körperliche Mobilität erforderlich
Hilfreich für die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs sind vorhandene Berichte und Unterlagen aus vorherigen Hilfen sowie Arzt-, Therapie- und Klinikberichte, Diagnosen und relevante Informationen zur aktuellen Lebenssituation.