Hilfen für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene bis 27 Jahre

Ambulanter Erziehungsbeistand

Das Angebot des ambulanten Erziehungsbeistands / der Hilfe für junge Volljährige (§ 30 bzw. § 41 SGB VIII) richtet sich an Kinder ab Schulalter, vorrangig jedoch Jugendliche ab 14 Jahren sowie junge Erwachsene bis 27 Jahre mit dissozialen Persönlichkeitsstrukturen und delinquenten Verhaltensweisen ggf. auch mit psychischen Erkrankungen, Suchtkranke; auch mit Doppeldiagnose.

Ziele

Ziele sind die soziale Reintegration, Persönlichkeitsbildung, der Aufbau von individuellen Netzwerken, Verselbständigung und die Gewährleistung eines cleanen, suchtmittelfreien Lebens.

Gesetzliche Grundlage

  • § 30 SGB Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

Unsere Arbeitsweise

  • Aufsuchendes Angebot, d. h. regelmäßige Kontakttermine im Lebensumfeld der Jugendlichen/jungen Erwachsenen
  • Nach Clearingphase individuelle und bedarfsorientierte Hilfe
  • Konzept des Empowerments (Blick auf Stärken und Ressourcen)
  • Im Bedarfsfall Unterstützung beim cleanen Leben (Beratung, Testung, Reflexion)
  • Multiprofessionelle und teamübergreifende Arbeitsweise
  • Case Management / Netzwerkarbeit
  • Stärkung von Eigenverantwortung und Alltagskompetenzen
  • Stabilisierung der Lebenssituation und Perspektiventwicklung
  • Unterstützung bei familiären Konflikten
  • Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen
  • Begleitung bei schulischen und beruflichen Herausforderungen
  • Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben
  • Unterstützung in Wohn- und Finanzfragen

Besonderheiten

  • Arbeit nach Empowerment-Prinzip (sowohl Klient*innen als auch Mitarbeiter*innen)
  • Möglichkeit der Teilnahme an kulturellen und erlebnispädagogischen Gruppenveranstaltungen des Trägers
  • Bei Bedarf / nach Vereinbarung Testungen zum Nachweis der Abstinenz (suchtspezifischer Träger)
  • Kooperationen mit Suchtberatungsstellen

Unsere Leistungen

  • Stärkung von Eigenverantwortung und Alltagskompetenzen 
  • Stabilisierung der Lebenssituation und Perspektiventwicklung 
  • Unterstützung bei familiären Konflikten 
  • Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen 
  • Begleitung bei schulischen und beruflichen Herausforderungen 
  • Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben 
  • Unterstützung in Wohn- und Finanzfragen 

Der Weg zu uns

Weg zum Ambulanten Erziehungsbeistand

Der Zugang erfolgt über eine Antragstellung (formlos) beim zuständigen Jugendamt (ASD)

Platzanfragen können von betroffenen Interessierten sowie Kliniken und Jugendämtern gestellt werden.

  • Der Zeitraum einer Hilfe wird individuell nach deren Bedarfen mit dem Jugendamt festgelegt.  

  • In Abhängigkeit von den Zielen und Aufträgen finden in der Regel zwischen einem und drei Kontakttermine pro Woche statt. 

  • Während des Hilfezeitraumes finden regelmäßig Gespräche mit dem Jugendamt statt. 

Kontaktformular (Fallanfragen)

Hier kannst du unsere Datenschutz­erklärung lesen.

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Radebeuler
Sozialprojekte gGmbH

Leipziger Straße 26
01127 Dresden

Mo-Do 9:00 – 17:00 Uhr

Freitag 9:00 – 15:00 Uhr

0351 8314943